Vom Homeoffice zur Telearbeit: Neue Regelungen und ihre Auswirkungen ab 2025

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Telearbeit in einem Kaffehaus

Telearbeit in einem Kaffehaus

Die Arbeitswelt befindet sich in einem stetigen Wandel, der durch die COVID-19-Pandemie erheblich beschleunigt wurde. Das Homeoffice, einst eine Ausnahme, ist für viele Beschäftigte zur Norm geworden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Telearbeitsgesetzes am 1. Januar 2025 wurden die Rahmenbedingungen für das Arbeiten außerhalb des traditionellen Büros neu definiert. Doch was bedeutet der Übergang von Homeoffice zu Telearbeit konkret für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Welche neuen Regelungen sind in Kraft getreten, und wie beeinflussen sie den Arbeitsalltag?

In diesem Beitrag beleuchten wir die wesentlichen Änderungen des Telearbeitsgesetzes 2025, die erweiterten Möglichkeiten bei der Wahl des Arbeitsortes, den verbesserten Versicherungsschutz sowie die steuerlichen Anpassungen. Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Überblick über die neuen Bestimmungen zu geben und praktische Hinweise für die Umsetzung in der Praxis zu bieten.


Definition und Abgrenzung: Was ist Telearbeit?

Das neue Telearbeitsgesetz definiert Telearbeit als eine Arbeitsform, bei der Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie außerhalb der betrieblichen Räumlichkeiten erbringen. Dies umfasst nicht nur die eigene Wohnung, sondern auch andere Orte wie Coworking-Spaces, Cafés oder sogar Parks. Wichtig ist, dass die Telearbeit regelmäßig erfolgt; gelegentliche Arbeitstage außerhalb des Unternehmens, beispielsweise bei der Krankheit eines Kindes, fallen nicht unter diese Definition.

Die Einführung dieser erweiterten Definition trägt der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitswelt Rechnung und ermöglicht es Arbeitnehmer, ihren Arbeitsort entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse zu wählen.

Vereinbarung von Telearbeit: Rechte und Pflichten

Die Entscheidung über die Einführung von Telearbeit erfordert eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Telearbeit, und Arbeitgeber können diese nicht einseitig anordnen. In der Vereinbarung sollten folgende Punkte geregelt werden:

  • Arbeitsort: Festlegung, an welchen Orten die Telearbeit ausgeübt werden darf.
  • Arbeitszeit: Vereinbarung über die Arbeitszeiten während der Telearbeit.
  • Ausstattung: Klärung, welche Arbeitsmittel vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
  • Kostenerstattung: Regelung zur Erstattung von Kosten, die durch die Telearbeit entstehen, beispielsweise für Internet oder Strom.

Diese Vereinbarungen schaffen Klarheit und Transparenz für beide Seiten und helfen, potenzielle Konflikte zu vermeiden.

Flexibilität des Arbeitsortes: Neue Möglichkeiten und Grenzen

Eine der zentralen Neuerungen des Telearbeitsgesetzes ist die erweiterte Flexibilität bei der Wahl des Arbeitsortes. Ab 2025 können Arbeitnehmer ihre Telearbeit nicht nur in der eigenen Wohnung, sondern auch an anderen Orten wie Coworking-Spaces, Cafés oder Parks ausüben. Diese Flexibilität ermöglicht es Beschäftigten, ihren Arbeitsort an ihre individuellen Bedürfnisse und Vorlieben anzupassen.

Allerdings können Arbeitgeber in der Telearbeitsvereinbarung bestimmte Arbeitsorte ausschließen, insbesondere aus Gründen des Datenschutzes oder der Datensicherheit. So kann beispielsweise festgelegt werden, dass die Arbeit in öffentlichen WLAN-Netzwerken vermieden werden soll, um sensible Unternehmensdaten zu schützen.

Verbesserter Versicherungsschutz: Sicherheit für Telearbeitende

Das Telearbeitsgesetz verbessert den Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte erheblich. Künftig gelten Unfälle, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Telearbeit passieren, als Arbeitsunfälle. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer auch dann versichert sind, wenn sie beispielsweise im Homeoffice die Treppe hinunterfallen oder sich im Coworking-Space verletzen.

Der Versicherungsschutz umfasst auch Wegeunfälle, jedoch mit bestimmten Einschränkungen:

  • Telearbeit im engeren Sinn: Wird die Arbeit in der eigenen Wohnung oder in einem Coworking-Space ausgeübt, sind Wege, die mit dem üblichen Arbeitsweg vergleichbar sind, versichert.
  • Telearbeit im weiteren Sinn: Bei der Arbeit an frei gewählten Orten wie Cafés oder Parks besteht für den Weg dorthin kein Versicherungsschutz, da vermutet wird, dass private Interessen im Vordergrund stehen.

Diese Differenzierung soll sicherstellen, dass die Unfallversicherung auch in Zukunft durch Arbeitgeberbeiträge finanziert werden kann.

Steuerliche Anpassungen: Die neue Telearbeitspauschale

Mit dem neuen Gesetz wird die bisherige Homeoffice-Pauschale zur Telearbeitspauschale weiterentwickelt. Arbeitnehmer können weiterhin pro Telearbeitstag drei Euro für maximal 100 Tage jährlich geltend machen. Neu ist jedoch, dass die Pauschale nur dann steuerfrei bleibt, wenn die Anzahl der Telearbeitstage sowie die Pauschalbeträge auf dem Jahreslohnzettel (L16) angegeben sind. Ein Nachweis durch die Arbeitnehmer im Rahmen der Steuererklärung ist ab 2025 nicht mehr möglich.

Diese Änderung erfordert eine enge Abstimmung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um die korrekte Erfassung der Telearbeitstage sicherzustellen.

Praktische Umsetzung: Empfehlungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einführung der neuen Regelungen stellt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor Herausforderungen. Folgende Empfehlungen können bei der erfolgreichen Umsetzung helfen:

Für Arbeitgeber:

  • Klare Kommunikation: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter frühzeitig über die neuen Regelungen und deren Auswirkungen.
  • Anpassung der Arbeitsverträge: Überprüfen Sie bestehende Arbeitsverträge und passen Sie diese gegebenenfalls an die neuen gesetzlichen Anforderungen an.
  • Schulung und Sensibilisierung: Schulen Sie Führungskräfte und Mitarbeiter zu den neuen Regelungen, insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Dokumentation von Arbeitszeiten und den Versicherungsschutz.
  • Technische Infrastruktur: Stellen Sie sicher, dass die benötigte Hardware, Software und sichere Internetverbindungen zur Verfügung stehen. Investieren Sie in Tools, die die Zusammenarbeit im Team erleichtern, wie Projektmanagement-Plattformen und Videokonferenzsoftware.

Für Arbeitnehmer:

  • Arbeitsplatz einrichten: Schaffen Sie sich einen ergonomischen und störungsfreien Arbeitsplatz – unabhängig davon, ob Sie von zu Hause oder einem Coworking-Space aus arbeiten.
  • Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Klären Sie wichtige Fragen zur Telearbeit frühzeitig, beispielsweise zur Kostenübernahme für Internet und Strom oder zur Nutzung privater Geräte.
  • Disziplin und Zeitmanagement: Achten Sie darauf, Arbeits- und Pausenzeiten einzuhalten, um Burnout vorzubeugen. Nutzen Sie Techniken wie die Pomodoro-Methode, um produktiv zu bleiben.

Chancen und Risiken für die Arbeitswelt

Chancen:
Die neuen Regelungen zur Telearbeit eröffnen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlreiche Möglichkeiten:

  • Höhere Attraktivität als Arbeitgeber: Unternehmen, die Telearbeit anbieten, werden für Fachkräfte attraktiver.
  • Kosteneinsparungen: Weniger Bürofläche kann langfristig Kosten reduzieren.
  • Umweltfreundlichkeit: Telearbeit trägt zur Reduzierung von Pendelverkehr und somit zu einer geringeren CO₂-Belastung bei.

Risiken:
Gleichzeitig birgt die zunehmende Flexibilisierung auch Herausforderungen:

  • Gefahr der Isolation: Ohne regelmäßigen persönlichen Austausch im Büro können Teamdynamik und Zusammenhalt leiden.
  • Unzureichende Infrastruktur: Gerade kleinere Unternehmen könnten Schwierigkeiten haben, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für Telearbeit zu erfüllen.
  • Rechtsunsicherheiten: Die klare Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Nutzung von Ressourcen (z. B. Geräten) bleibt eine Herausforderung.

Ausblick: Die Zukunft der Telearbeit

Die Einführung der neuen Telearbeitsregelungen markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer modernen, flexiblen Arbeitswelt. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich diese in der Praxis bewähren.

Ein vielversprechender Ansatz könnte die Kombination von Büroarbeit und Telearbeit in Form hybrider Arbeitsmodelle sein. Unternehmen könnten bestimmte Präsenztage festlegen, um den Teamgeist zu stärken, während Mitarbeiter den Rest der Woche flexibel arbeiten.

Technologische Innovationen wie virtuelle Realität (VR) und künstliche Intelligenz könnten zudem neue Wege für die Zusammenarbeit eröffnen, indem sie das Arbeiten aus der Ferne weiter vereinfachen und die Interaktivität fördern.


Was bedeutet das für Sie?

Die neuen Regelungen zur Telearbeit bieten eine Vielzahl von Chancen, stellen jedoch auch Anforderungen an Unternehmen und Beschäftigte. Indem Sie sich frühzeitig mit den Änderungen auseinandersetzen und klare Vereinbarungen treffen, können Sie das volle Potenzial der Telearbeit ausschöpfen.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies mehr Flexibilität und bessere rechtliche Absicherung. Arbeitgeber hingegen können durch moderne Arbeitsmodelle die Attraktivität des Unternehmens steigern und langfristig Kosten sparen.

Die Zukunft der Arbeit ist flexibel, vernetzt und ortsunabhängig – und die Telearbeit bildet dabei einen zentralen Bestandteil. Nutzen Sie die Chance, den Wandel aktiv mitzugestalten!



Quellen